Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des
Ferienhauses
Allgemeine Mietbedingungen für das Objekt “Hamnen Mattistorp” in Mölltorp
1. Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienunterkunft “Hamnen Mattistorp” ist verbindlich geschlossen.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen
maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben
bzw. individuell zu klären
3. Übergabe Objekt
Das Haus wird im sauberen Zustand mit Inventar komplett übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste an dem Grundstück, dem Ferienhaus
oder dessen Einrichtung entstehen. Eventuell schon bestehende Mängel sind sofort bei Einzug zu reklamieren.
Bei Mietende übergibt der Mieter das Haus in einem einwandfreien und gereinigten Zustand oder bucht
optional eine Endreinigung.
4.. Beendigung Mietverhältnis
Anstößiges und ruhestörendes Verhalten kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses
führen. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall nicht.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
ab Buchungsdatum ist eine Stornierung kostenfrei
ab 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
ab 14 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter
benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig
erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung
die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht
zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Anstößiges und ruhestörendes Verhalten kann zur
sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall nicht.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei
bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder
Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle
anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder
der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine
Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
Es gilt als vereinbart, dass der Vermieter für vom Mieter
eingebrachte Sachen und Kraftfahrzeuge keine Haftung übernimmt.
9. Tierhaltung
Tiere, jeglicher Art sind nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung für den Mietzeitraum gestattet.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm
belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.